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Steuerbegünstige Fonds |
Rückwirkend ab 10.11.2005 soll ein neuer § 15b in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt
werden, der regelt, dass Verluste aus entsprechenden Beteiligungen, in der Regel Windkraft-,
Medien-, Container-Leasing- bzw. Immobilien - Fonds etc., künftig nur noch mit Gewinnen aus
denselben Fonds verrechnet werden können.
Anwendung:
Nach der geplanten Regelung rückwirkend ab 11.11.2005. Es ist fraglich, ob eine "echte" Rückwirkung
vorliegt, die verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen würde. Möglicherweise Übergangsregelung
bis zum Jahresende 2005 zu erwarten.
Kurzfristige Reaktion:
Wer noch eine Fonds-Beteiligung eingehen möchte, um die steuerlichen Effekte mitzunehmen, muß auf
die angesprochene Übergangsregelung oder das Bundesverfassungsgericht vertrauen und nunmehr kurzfristig
die Entscheidung treffen und die Fonds-Beteiligung zeichnen und einzahlen. Wenn es beim Datum
11.11.2005 (rückwirkend) bleibt, sind Beteiligungen mit steuerlichem Effekt praktisch unmöglich.
Vertrauensschutz dürfte aufgrund der öffentlichen Diskussion NICHT bestehen!
Gegenstrategie:
Es werden vermutlich neue Anlagemöglichkeiten auf den Markt kommen. Ferner verbleiben alle Möglichkeiten
der Direkt-Investition, z.B. als Bauherr oder Erwerber von Eigentumswohnungen.
Fazit:
Die steuerlichen Wirkungen sind nicht alles: Rentabilität und Sicherheit müssen bei einer Geldanlage stimmen,
die Steuer ist das "Sahnehäubchen". Sprechen Sie VOR der endgültigen Entscheidung AUCH mit Ihrem
Steuerberater.
Presse