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Arbeitszimmer |
Künftig sollen Aufwendungen für ein HÄUSLICHES Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr
berücksichtigt werden können, es sei denn, das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar. Hier bleibt der Gesetzeswortlaut abzuwarten. Wegen der
schon aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit ist zweifelhaft, ob die Gesetzesänderung tatsächlich Bestand haben wird.
Anwendung:
Voraussichtlich ab 2007 soll die Regelung gelten!
Kurzfristige Reaktion:
Weder möglich noch notwendig!
Gegenstrategie:
Es werden die bekannten Strategien wie Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der eigenen
Wohnung sowie An- bzw. Vermietung von Räumlichkeiten im Einzelfall zu überlegen sein.
Fazit:
Akut ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar. Damit die Abzugsfähigkeit der
Aufwendungen gesichert ist, besteht im Einzelfall Beratungsbedarf durch Ihren Steuerberater.
Sprechen Sie VOR einer (endgültigen) Entscheidung AUCH mit Ihrem Steuerberater!