Pendlerpauschale

Beschluss:
Künftig sollen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. Betrieb nur noch steuerlich berücksichtigt werden können, SOWEIT die Entfernung mehr als 20 km beträgt. Hier bleibt der Gesetzeswortlaut abzuwarten. Wegen der schon aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist zweifelhaft, ob die Gesetzesänderung SO tatsächlich Bestand haben wird.

Anwendung:
Voraussichtlich ab 2007 soll die Regelung gelten!

Kurzfristige Reaktion:
Kaum möglich, da ein Umzug in den seltensten Fällen lohnt bzw. möglich ist! Betroffen sind auch Steuerpflichtige mit einem Dienstwagen / betrieblichen Pkw!

Gegenstrategie:
Es werden die bekannten Strategien wie Bildung von Fahrgemeinschaften sowie der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel, soweit überhaupt möglich, zu überlegen sein!

Fazit:
Akut ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar. Damit die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen gesichert ist, besteht im Einzelfall Beratungsbedarf durch Ihren Steuerberater. Sprechen Sie VOR einer (endgültigen) Entscheidung AUCH mit Ihrem Steuerberater!