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Reichensteuer |
Unter dem Schlagwort "Reichensteuer" wird die Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der
Einkommensteuer um 3 Prozent-Punkte (45 statt 42 v.H.) verstanden, die für solche
Steuerpflichtige gelten soll, deren zu versteuerndes Einkommen mehr als 250.000 Euro bei
Ledigen bzw. 500.000 Euro bei (zusammenveranlagten) Verheirateten beträgt.Hier bleibt der
Gesetzeswortlaut abzuwarten. Wegen der schon aus verfassungsrechtlichen
Gründen gebotenen Beachtung des sog. Halbteilungsgrundsatzes (nach einer Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes darf der Staat nicht mehr als 50 v.H. Steuern auf Einkommen erheben)
ist zweifelhaft, ob die Gesetzesänderung SO tatsächlich Bestand haben wird.
Anwendung:
Voraussichtlich ab 2007 soll die Regelung gelten!
Kurzfristige Reaktion:
Sollte das Vorhaben tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden, sollten Betroffene alle
Maßnahmen ergreifen, steuerpflichtige Teile des Einkommens auf 2005 bzw. 2006 vorzuziehen, um diese
der geplanten höheren Besteuerung zu entziehen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!
Gegenstrategie:
Es werden in erheblichem Umfang Gestaltungen notwendig werden, um die beschriebenen
Rechtsfolgen NICHT eintreten zu lassen. Das Vorziehen von Einkünften wird einmalig bzw.
in zwei Veranlagungszeiträumen (2005 und 2006) wirken, um endgültige Effekte zu erzielen, muss
über die Verlagerung von Einkünften auf andere Personen und enstprechende Gestaltungen
nachgedacht werden!
Fazit:
Akut ist bereits unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar. Damit die Steuer-Erhöhungs-Folgen
möglichst nicht eintreten, besteht im Einzelfall Beratungsbedarf durch Ihren Steuerberater.
Sprechen Sie VOR einer (endgültigen) Entscheidung AUCH mit Ihrem Steuerberater!