|
Spekulationsgewinne |
Künftig sollen KEINE Spekulationsfristen mehr gelten, so daß JEDE Veräußerung von Privatvermögen,
unabhängig von der vorherigen "Haltedauer", eine Pauschalsteuer in Höhe von 20 v.H. des
bei der Veräußerung entstandenen Gewinns auslöst. Ungeklärt sind viele Detailfragen wie
die Berücksichtigung von bestehenden Verlustvorträgen, die Berücksichtigung von privat genutzten
Gegenständen wie z.B. Häusern und Grundstücken, die Berücksichtigung der AfA, die Verrechnung
von Verlusten aus solchen Geschäften etc. .
Anwendung:
Voraussichtlich für Verkäufe nach dem 31.12.2006 soll die Regelung gelten!
Kurzfristige Reaktion:
Sobald der Gesetzeswortlaut bekannt wird, muß praktisch in jedem Einzelfall geprüft werden,
in welchem Umfang hier konkret Handlungsbedarf besteht.
In jedem Fall sollte versucht werden, bis zur Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung eingetretene
Wertsteigerungen STEUERFREI zu vereinnahmen.
Gegenstrategie:
Vermögensübertragungen führen im Ergebnis dazu, dass die bisher eingetretenen Wertveränderungen
steuerfrei vereinnahmt werden können. Wegen der erheblichen steuerlichen wie zivil- und
gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen ist hier eine umfassende STEUERLICHE wie RECHTLICHE
Beratung zwingend geboten. Ihr Steuerberater steht für die STEUERLICHE Beratung zur Verfügung!
Fazit:
Akut ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar. Damit die STEUER-FREIHEIT der
betroffenen Wertzuwächse gesichert ist, besteht im Einzelfall erheblicher Beratungsbedarf durch Ihren Steuerberater.
Sprechen Sie VOR einer (endgültigen) Entscheidung AUCH mit Ihrem Steuerberater!