Spekulationsgewinne

Beschluss:
Künftig sollen KEINE Spekulationsfristen mehr gelten, so daß JEDE Veräußerung von Privatvermögen, unabhängig von der vorherigen "Haltedauer", eine Pauschalsteuer in Höhe von 20 v.H. des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns auslöst. Ungeklärt sind viele Detailfragen wie die Berücksichtigung von bestehenden Verlustvorträgen, die Berücksichtigung von privat genutzten Gegenständen wie z.B. Häusern und Grundstücken, die Berücksichtigung der AfA, die Verrechnung von Verlusten aus solchen Geschäften etc. .

Anwendung:
Voraussichtlich für Verkäufe nach dem 31.12.2006 soll die Regelung gelten!

Kurzfristige Reaktion:
Sobald der Gesetzeswortlaut bekannt wird, muß praktisch in jedem Einzelfall geprüft werden, in welchem Umfang hier konkret Handlungsbedarf besteht. In jedem Fall sollte versucht werden, bis zur Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung eingetretene Wertsteigerungen STEUERFREI zu vereinnahmen.

Gegenstrategie:
Vermögensübertragungen führen im Ergebnis dazu, dass die bisher eingetretenen Wertveränderungen steuerfrei vereinnahmt werden können. Wegen der erheblichen steuerlichen wie zivil- und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen ist hier eine umfassende STEUERLICHE wie RECHTLICHE Beratung zwingend geboten. Ihr Steuerberater steht für die STEUERLICHE Beratung zur Verfügung!

Fazit:
Akut ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar. Damit die STEUER-FREIHEIT der betroffenen Wertzuwächse gesichert ist, besteht im Einzelfall erheblicher Beratungsbedarf durch Ihren Steuerberater. Sprechen Sie VOR einer (endgültigen) Entscheidung AUCH mit Ihrem Steuerberater!