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Umsatzsteuer |
Der allgemeine Umsatzsteuersatz wird von derzeit 16 v.H. auf dann 19 v.H. erhöht werden.
Anwendung:
Voraussichtlich ab 2007 soll die Regelung gelten!
Kurzfristige Reaktion:
Da die Umsatzsteuer letztlich den Endverbraucher trifft, der diese Steuer über höhere
Preise wirtschaftlich trägt, ist zu prüfen, ob für Konsum größere Ausgaben anstehen. Diese
sollten möglichst auf 2005 bzw. 2006 vorgezogen werden. Da der Handel keine Preissprünge
zum Jahreswechsel 2005/2006 durchführen wird, sollte mit Investitionen nicht zu lange
gewartet werden. Sprechen Sie auch mit Ihrem Steuerberater!
Gegenstrategie:
Nur das Vorziehen von Investitionen führt zur Anwendung des geringeren Steuersatzes!
Fazit:
Akut ist bereits unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar. Damit die Steuer-Erhöhungs-Folgen
möglichst nicht eintreten, besteht im Einzelfall Beratungsbedarf durch Ihren Steuerberater.
Sprechen Sie VOR einer (endgültigen) Entscheidung AUCH mit Ihrem Steuerberater! Dieses gilt
umso mehr, wenn größere Ausgaben anstehen wie Bau oder Sanierung von Gebäuden.