|
Abfindungen |
Die Steuerfreiheit von Abfindungen und Übergangsgelder entfällt.
Anwendung:
Voraussichtlich ab 01.01.2006 soll die Steuerfreiheit entfallen!
Kurzfristige Reaktion:
In Fällen, in denen Abfindungszahlungen anstehen, kann die Steuerfreiheit und damit verbunden in aller Refel auch die Sozialversicherungsfreiheit der Zahlungen nur erreicht werden, wenn die Zahlung der Abfindung spätestens mit der Gehaltszahlung für den Monat Dezember 2005 erfolgt!
Gegenstrategie:
Nur das Vorziehen der entsprechenden Zahlungen führt noch zur Anwendung der Steuerfreibeträge und damit verbundenen Sozialversicherungsfreiheit!
Fazit:
Akut ist bereits unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar. Damit die Steuer-Erhöhungs-Folgen
möglichst nicht eintreten, besteht im Einzelfall Beratungsbedarf durch Ihren Steuerberater.
Sprechen Sie VOR einer (endgültigen) Entscheidung AUCH mit Ihrem Steuerberater! Vieles ist gestaltbar, aber die Zeit drängt.