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Wegfall degressive Gebäude-AfA |
Die sog. degressive Gebäude-AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG wird abgeschafft.
Anwendung:
Voraussichtlich ab 01.01.2006 soll die Regelung gelten!
Kurzfristige Reaktion:
In Fällen, in denen in Frage kommende Gebäude demnächst errichtet oder im Jahr der Fertigstellung erworben werden sollen, muß in Herstellungsfällen der Bauantrag noch bis zum 31.12.2005 gestellt werden, im Falle der Anschaffung der notarielle Kaufvertrag noch im Kalenderjahr 2005 geschlossen werden.
Gegenstrategie:
Nur das Vorziehen der entsprechenden Investitionen führt noch zur Anwendung der Möglichkeit, in den ersten Jahren in erhöhtem Maße Abschreibungen auf das Gebäude steuerwirksam vornehmen zu können!
Fazit:
Akut ist bereits unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar, wenn ein solches Gebäude erworben bzw. errichtet werden soll. Damit die Steuer-Erhöhungs-Folgen möglichst nicht eintreten, besteht im Einzelfall Beratungsbedarf durch Ihren Steuerberater. Sprechen Sie VOR einer (endgültigen) Entscheidung AUCH mit Ihrem Steuerberater! Vieles ist gestaltbar, aber die Zeit drängt.