Kürzung des
Sparer-Freibetrages

Beschluss:
Der Sparer-Freibetrag wird auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für Ehegatten gekürzt werden.

Anwendung:
Voraussichtlich ab 01.01.2007 soll die Regelung gelten!

Kurzfristige Reaktion:
Soweit möglich, sollten steuerpflichtige Teile von Einnahmen aus Kapitalvermögen vorgezogen werden, wenn noch Sparer-Freibeträge 2005 und 2006 nicht ausgenutzt sind.

Gegenstrategie:
Lediglich eine Veränderung der Kapital-Anlage-Struktur führt ggf. zu steuerlichen Vorteilen, u.a. durch die Anwendung des sog. Halb-Einkünfte-Verfahrens auf Dividenden. Dabei sind aber neben steuerlichen auch wirtschaftliche Aspekte wie Sicherheit und Rentabilität (nach Steuern !) zu beachten. Sprechen Sie Ihren Anlageberater UND vor auch Ihren Steuerberater an!

Fazit:
In vielen Fällen werden Reaktionen erforderlich werden. Bei auf mehrere Institute verteilten Freistellungsaufträgen müssen diese ALLE entsprechend in entsprechend geringerer Höhe NEU erteilt werden. In bestimmten Fällen, in denen das zu versteuernde Einkommen auch unter Berücksichtigung der verminderten Freibeträge den Grundfreibetrag nicht übersteigt, sollte ein Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung gestellt werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.