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Erneute Erhöhung der degressiven Abschreibung (AfA) |
Die degressive Abschreibung (AfA) auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird
wieder auf das Niveau des Jahres 2000 erhöht werden, so dass bis zu 30 v.H. (ggf. zuzüglich Sonder-AfA gem. § 7g EStG) im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
Anwendung:
Voraussichtlich ab 01.01.2006 soll die Regelung gelten und nur für Anschaffungen bzw. Herstellungen bis 31.12.2007 gelten!
Kurzfristige Reaktion:
Soweit möglich und wirtschaftlich wie steuerlich sinnvoll, sollten Anschaffungen bzw, Herstellungen entsprechend von der Regelung betroffener Wirtschaftsgüter in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2007 angeschafft bzw. hergestellt werden, um in den Genuß der höheren Abschreibung zu gelangen. Ggf. sind noch für 2005 geplante Investitionen zu überprüfen!
Gegenstrategie:
Lediglich eine Beachtung der angegebenen Fristen führt zur Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung.
Fazit:
Bei Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind neben wirtschaftlichen auch steuerliche Aspekte zu beachten. Sprechen Sie insofern DRINGEND auch
Ihren Steuerberater an.