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Erbschaft- und Schenkungsteuer |
Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird bei Vorliegen von steuerlichem Betriebsvermögen bei dem sog. Generationswechsel (in der Regel Eltern auf Kind(er)) festgesetzt und sofort gestundet. Nach jeweils einem Jahr erfolgt ein endgültiger Erlass in Höhe von 10 v.H. der Steuer, so dass bei Fortführung des Betriebes über 10 Jahre die Steuer ganz entfällt.
Anwendung:
Voraussichtlich spätestens ab 01.01.2007 soll die Regelung gelten.
Kurzfristige Reaktion:
Soweit möglich und wirtschaftlich, rechtlich wie steuerlich sinnvoll, sollten Übertragungen von Betriebsvermögen auf die Zeit nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung verschoben werden. Da es sich bei der Übertragung von (Betriebs-)-Vermögen um ein hochkomplexes Thema handelt, bei vielfältige Probleme zu beachten sind, sollten Sie in jedem Fall VOR geplanten Übertragungen umfassenden rechtlichen, wirtschaftlichen und auch steuerlichen Rat einholen.
Gegenstrategie:
Lediglich eine Beachtung der angegebenen Frist führt zur Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung.
Fazit:
Bei Übertragungen von Betrieben etc. sind neben wirtschaftlichen auch rechtliche sowie steuerliche Aspekte zu beachten. Sprechen Sie insofern DRINGEND auch
Ihren Steuerberater an.