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Eigenheimzulage |
Für Herstellung und Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum (Haus bzw. Eigentumswohnung)
wird künftig eine Eigenheimzulage nicht mehr gewährt werden.
Anwendung:
Nach der geplanten Regelung gilt das Gesetz für Anschaffungen und Herstellung nach dem 31.12.2005!
Da bei Anschaffungen das Datum des notariellen Kaufvertrags gilt (ohne Rücksicht auf
den Übergang von Nutzen und Lasten), muss der Kaufvertrag noch in 2005 geschlossen werden!
Bei Herstellung gilt der Bauantrag als das entscheidende Datum. Dieser müsste mit den
entsprechenden Unterlagen bis spätestens 31.12.2005 bei der Baubehörde vorliegen.
Kurzfristige Reaktion:
Wer noch eine Wohnung zur Selbstnutzung, sei es im Ein- oder Mehrfamilienhaus, sei es eine
Eigentumswohnung, erwerben möchte, sollte dieses dringend bis zum Jahresende tun, wenn der
Anspruch auf Eigenheimzulage gesichert werden soll.
Wer vor hat, ein Gebäude zu errichten, sollte in jedem Fall noch vor dem Jahresende 2005 den
Bauantrag bei der Baubehörde stellen, um den Anspruch auf Eigenheimzulage zu sichern.
Zu beachten sind die Einkunftsgrenzen!
Zu beachten ist, dass auch entgeltliche Übertragungen von Eltern auf Kinder unter
bestimmten Voraussetzungen den Anspruch eröffnen, aber Vorsicht bei sog. mittelbarer
Grundstücksschenkung, die grundsätzlich den Anspruch auf Eigenheimzulage ausschließt!
Ihr Steuerberater wird Sie gern entsprechend beraten!
Gegenstrategie:
Wenn das geeignete Objekt in 2005 nicht zu finden ist, kann der Anspruch auf Eigenheimzulage
nachträglich nicht mehr entstehen. Hier sind innovative Vermietungsgestaltungen denkbar.
Sprechen Sie Ihren Steuerberater an!
Fazit:
Für den Anspruch auf Eigenheimzulage ist es höchste Zeit zum Handeln, wenn das geeignete
Objekt vorhanden ist. Sprechen Sie VOR der endgültigen Entscheidung AUCH mit Ihrem
Steuerberater.