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Rentenversicherung |
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 19,5 v.H. auf sodann 19,9 v.H. .
Anwendung:
Nach der geplanten Regelung soll die Erhöhung zum 01.01.2007 in Kraft treten.
Kurzfristige Reaktion:
Weder möglich, noch erforderlich.
Gegenstrategie:
Kaum denkbar, es sei denn durch innovative Gestaltungen werden sozialversicherungsfreie
Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater!
Fazit:
Falls Sie an der Struktur Ihres Unternehmens Veränderungen vornehmen wollen, kann auch
eine Ersparnis von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eintreten. Dabei sollten
aber vielfältige andere Aspekte keinesfalls ausser Acht gelassen werden. Sprechen Sie in
jedem Fall VOR weitgehenden Entscheidungen Ihren Berater an!