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Handwerk: Anrechnung Instandhaltungsaufwendungen |
Zur Förderung des Handwerks sollen 20 Prozent der privaten Aufwendungen für Erhaltungs-
und Modernisierungs- maßnahmen im Haushalt begrenzt auf die zu zahlende Einkommensteuer
anrechenbar sein. Die Regelung zu haushaltsnahen Dienstleistungen wird entsprechend erweitert werden.
Ein Maximalbetrag wurde zunächst nicht vereinbart, voraussichtlich sollen 20 v.H. von max. 3.000 Euro = 600 Euro auf die Steuerschuld anrechenbar sein.
Anwendung:
Nach der geplanten Regelung soll die Regelung zum 01.01.2007 in Kraft treten.
Kurzfristige Reaktion:
Weder möglich, noch erforderlich. Ob ein Verschieden anstehender Renovierungen nur unter
steuerlichen Aspekten sinnvoll ist, muss im Einzelfall abgewogen werden.
Gegenstrategie:
Außer Planung etwa anstehender Investitionen und ggf. Verschiebung nicht notwendig!
Fazit:
Falls Sie vorhaben, größere Instandhaltungsmaßnahmen an SELBSTGENUTZTEN Gebäuden bzw. im
privaten Haushalt durchzuführen, ist zu prüfen, ob eine Verschiebung bis zur Geltung des
neuen Gestzes möglich und sinnvoll ist. Sprechen Sie in jedem Fall VOR weitgehenden
Entscheidungen Ihren Berater an!